Was ist GDI?

Die Abkürzung „GDI“ steht für den Begriff der Geodateninfrastruktur und bezeichnet ein digitales Online-Netzwerk zum Austausch von Daten mit räumlichen Informationen, (Geodaten) zum Bsp. Bebauungspläne, Naturschutzgebiete und Luftbilder, welche über einen zentralen Zugangspunkt, meist über eine Internetplattform (Geoportal), dem Nutzer durch verschiedene Dienste (Geodatendienste) zugänglich gemacht werden.

Sowohl öffentliche (Bund, Land, Kommune) als auch private Anbieter (verschiedene Unternehmen) stellen die entsprechenden Geodaten zur Verfügung. Ein Nutzer der Geodaten könnte zum Beispiel ein Bürger sein, welcher ein Bauvorhaben (Neubau eines Wohnhauses) plant und sich vorab über ein Geoportal den entsprechenden Bebauungsplan zu seinem Grundstück anschauen möchte.

Damit die Geodaten und Geodatendienste genau ermittelt, in Verzeichnisse aufgenommen und genutzt werden können, werden diese durch strukturierte Daten mit Informationen (Metadaten) beschrieben.

Eine GDI besteht also aus technischen Bestandteilen (Geodaten, Metadaten, Geodatendiensten), organisatorischen Bestandteilen (zum Bsp. Arbeitsgemeinschaften der Kommunen wie die GDI des Vogelsbergkreises) und orientiert sich außerdem an rechtlichen Vorgaben (Verträge und Richtlinien).

Die Europäische Union unterstützt den Aufbau einer Geodateninfrastruktur durch die INSPIRE-Richtline, welche durch das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union erlassen wurde und von den Mitgliedsstatten in nationales Recht umgesetzt wurde.

Die INSPIRE-Richtlinie (INfrastructure for SPatial InfoRmation in Europe = Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft) legt den rechtlichen Rahmen für den Aufbau der Geodateninfrastrukturen fest und fordert in der Praxis eine einheitliche Beschreibung der Geodaten und deren Bereitstellung im Internet.

Übersicht über die wichtigsten Begriffe

Ermöglichen das Aufzeigen von darstellbaren Geodaten

Ermöglichen das Herunterladen von Geodaten

Geodaten, welche meist als Planungsgrundlage für die konkreten Geodaten dienen und über eine neutrale raumbezogene Beschreibung verfügen: Luft- und Satellitenbilder, Landschaftskarten, Flurstücke und die Gebäude (Erhebung durch Vermessungs- und Katasterverwaltung, in Hessen durch die Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation)

Geodaten, welche aus einem Fachgebiet stammen und eine konkrete raumbezogene Beschreibung aufweisen:
z. B. Naturschutzgebiete, Gebäudeleerstände, Wahlstatistik, Demographie, Bebauungspläne
(Erhebung durch bestimmte Fachverwaltungen von Bund, Land, Kommune und weiteren Datenproduzenten in Wirtschaft und Wissenschaft)

Die INSPIRE-Richtlinie regelt den schrittweisen Aufbau der Geodateninfrastruktur in der
Europäischen Union und verpflichtet dazu bis zum Jahr 2020 alle Mitgliedsstaaten. Das
übergeordnete Ziel der Richtlinie ist die Bereitstellung von raumbezogenen Informationen in der gesamten EU (vor allem für die Umweltpolitik). Durch Vorgaben, welche die
Geodateninfrastrukturen in Europa vereinheitlichen sollen, wird gewährleistet, dass zum
Beispiel Geodatendienste aus Hessen auch in Spanien genutzt werden können.

Metadaten sind Daten, welche übergeordnete oder spezielle Informationen über andere Daten enthalten, um diese dem Nutzer klar gegliedert aufzuzeigen und zur Verfügung zu stellen. Somit kann mithilfe einer Namensbezeichnung, eines Verfasserdatums oder einer eindeutigen Nummer die Verwechslungsgefahr der Daten umgangen werden.